Verlängerung eines Touristenvisums oder eines Visums zur Krankenbehandlung

Allgemeine Informationen

Die Verlängerung eines Touristenvisums (Schengen-Visums) oder eines Visums zur Krankenbehandlung ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder bei fehlender Reiseverbindung) möglich.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Visumverlängerung können Sie formlos über unser Kontaktformular stellen. Bitte nennen Sie dabei die konkrete Begründung für Ihren Wunsch auf Visumverlängerung und fügen ggf. Unterlagen zum Nachweis bei.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen

Erforderlich ist das Vorliegen eines Ausnahmefalles, der dazu führt, dass eine rechtzeitige Ausreise ohne Visumverlängerung nicht möglich ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständige Kopie Ihres Reisepasses
  • Nachweis über das Bestehen einer Reisekrankenversicherung
  • Bei medizinischen Gründen ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?

Die Verlängerung eines Schengen-Visums bis zu insgesamt 90 Tagen kostet 30 Euro. Wird darüber hinaus ein nationales Visum ausgestellt, wird eine Gebühr von 60 Euro fällig.

Bearbeitungsdauer

Eine Kontaktaufnahme wird in der Regel innerhalb einer Woche nach der Antragstellung erfolgen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.4 - Einreisen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832338
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Einreise, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger sowie deren Familienangehörigen:

Wenn Sie Ausländer aus dem Ausland zu Besuch einladen, oder als Familienangehörige dauerhaft nach Deutschland holen möchten, ist das Team Einreise und EU für Sie die richtige Kontaktperson. Dieses bearbeitet zudem die Anliegen von EU-Bürgern sowie deren Familien.
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