Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II

Allgemeine Informationen

Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes / einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausgestellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige.

Verfahrensablauf

Sie benötigen für Ihr Anliegen keinen Termin in der Zulassungsbehörde. Kommen Sie während der Servicezeiten Montag 07:30-15:00 Uhr, Dienstag von 07:30-17:00 Uhr, Mittwoch von 7.30 -13.00 Uhr, Donnerstag von 7.30-16.00 Uhr und Freitag von 07:30-12:30 Uhr im HannoverServiceCenter, Am Schützenplatz 1 in 30169 Hannover, Eingang C, in den Wartebereich 04. Checken Sie am dortigen Terminal (Touchscreen) ein und Sie erhalten eine Wartnummer, die dann schnellstmöglich aufgerufen wird.

Wichtig: Eine Bevollmächtigung für Dritte ist nicht möglich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss

An wen muss ich mich wenden?

Bei nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen müssen Sie zur letzten kennzeichenführenden Behörde gehen. Diese ist für die Ersatzbeantragung zuständig.

Sie haben das Fahrzeug gekauft und der Vorhalter hat das Dokument verloren? Dann muss der Letzte, in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Halter, mit seiner Zulassungsbehörde Kontakt aufnehmen und dort den Antrag auf Ersatzausstellung stellen.

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle von der Stadt Hannover zugelassenen Fahrzeuge zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital
  • Ausweisdokument
  • bei Diebstahl die Anzeige bei der Polizei
  • ggf. Kaufvertrag
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuletzt kennzeichenführenden Behörde

Wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, kann die Antragstellung nur von einem Unterschriftsberechtigten wie z. B. dem Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen der Firma erfolgen. Es muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgegeben werden, die auch im Vorfeld von einem Notar abgenommen werden kann. Es wird außerdem ein Auszug aus dem Gewerberegister bzw. dem Handelsregister benötigt und ein Ausweisdokument.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.


zuklappen
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
zurück