Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ersatzausstellung eines Fahrzeugscheines. Bei Verlust des Fahrzeugscheines wird von der Zulassungsbehörde ein Ersatzfahrzeugschein erstellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor.
Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.
