Verpflichtungserklärung abgeben

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Wenn Sie einer Ausländerin oder einem Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat den (im Regelfall vorübergehenden) Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für ihren bzw. seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Allgemeine Informationen

Sie wohnen in der Landeshauptstadt Hannover und möchten einen Gast aus dem Ausland zu sich einladen?

Je nachdem, aus welchem Staat der*die Eingeladene kommt, wird er (oder sie) dafür vielleicht ein Visum von der Deutschen Botschaft benötigen. Dafür muss die Person nachweisen, für die Kosten in Deutschland selbst aufkommen zu können.

Sie können als Gastgeber*in aber auch erklären, dass Sie für die entstehenden Kosten aufkommen werden.

Eine solche Erklärung können Sie vor der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort abgeben. Durch diese verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt der*der Eingeladenen aufzukommen, zum Beispiel für die Verpflegung, Wohnung und Bekleidung, aber auch die Versorgung im Fall einer Krankheit und bei Pflegebedürftigkeit.

Verfahrensablauf
  • Sofern Sie nachweisen können, dass Ihre wirtschaftliche Lage für die Verpflichtungserklärung genügt, stellt die Ausländerbehörde die gewünschte Erklärung auf einem amtlichen Vordruck aus.
  • Es wird eine Gebühr in Höhe von 29 Euro fällig.
  • Sie senden der*dem Verpflichtungsnehmenden die Erklärung im Original zu.
  • Die Person, die einreisen möchte, muss die Verpflichtungserklärung anschließend bei der Deutschen Botschaft im Heimatland vorlegen.
  • Sollten alle weiteren Voraussetzungen vorliegen, stellt die Deutsche Botschaft das Visum aus und die Einreise kann erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung können Sie als Einwohner*in der Landeshauptstadt Hannover persönlich oder online bei der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover abgeben.

  •  Die Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt können Sie online abgeben. Klicken Sie dazu bitte hier.
  • Falls Ihr Gast bereits einen Termin bei der Deutschen Botschaft erhalten hat oder falls ein Daueraufenthalt im Bundesgebiet geplant ist, kontaktieren Sie uns bitte, um einen persönlichen Termin zu erhalten. Bitte nutzen Sie dafür das  Kontaktformular auf unserer Internetseite oder rufen Sie unsere Service-Hotline unter Tel.:  0511/168-32338 an. Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag zusätzlich am Nachmittag von 13:30 bis 16 Uhr besetzt.
Voraussetzungen

Sie wohnen in der Landeshauptstadt Hannover.

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig.
  • Sollten Sie selbst eine Aufenthaltserlaubnis haben, muss diese für die Dauer des geplanten Besuchs noch gültig sein. Eine Gestattung oder eine Duldung genügen nicht.
  • Sie sind finanziell dazu in der Lage, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, und können dies der Ausländerbehörde gegenüber durch Gehaltsabrechnungen und weitere Dokumente nachweisen.
  • Sie beziehen keine Sozialhilfe. 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und ggfs. Aufenthaltserlaubnis

  • Nachweise zur Ihrer wirtschaftliche Lage:
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (auch von weiteren Familienmitgliedern des Haushalts)
    • ggfs. weitere Nachweise, z.B. Belege über den Bezug von Rente oder Arbeitslosengeld I oder
    • den letzten Steuerbescheid
  • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, benötigen Sie eine Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Für die Verpflichtungserklärung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 29 Euro bezahlen.

Wenn zusätzlich eine Vollmacht beglaubigt wird, wird eine weitere Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.

Für den Postversand (Bei Nutzung der Onlinestrecke mit eID) wird eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 3,45 €

erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung der Ausländerbehörde und kann daher unterschiedlich sein.

Derzeit dauert die Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung circa vier bis fünf Wochen. Dies kann jedoch je nach Auslastung abweichen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Verpflichtungserklärung geht mit einem großen finanziellen Risiko einher.

Nimmt der*die Besuchende öffentliche Mittel in Anspruch, müssen Sie als Verpflichtungsgeber*in dem deutschen Staat diese Ausgaben erstatten. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, müssen Sie als Verpflichtungsgeber*in dem Staat sogar die Kosten der Rückführung erstatten.

  • Ab der Einreise ist die Verpflichtungserklärung fünf Jahre lang gültig.
  • Die Verpflichtungserklärung kann nur ausgestellt werden kann, wenn die Verpflichtung auch durchgesetzt werden kann. Deshalb ist ein relativ hohes Einkommen notwendig, um die Erklärung abgeben zu können.
  • Ob Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben können, hängt auch davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben und wie vielen Personen gegenüber Sie unterhaltspflichtig sind. Auch die der Anzahl der von Ihren abgegebenen Verpflichtungserklärungen und der Zweck der Einreise oder des Aufenthalts Verpflichtungsnehmenden spielen eine Rolle.
  • Wenn Ihre wirtschaftlichen Mittel nicht genügen, können Sie nur eine Verpflichtungserklärung mit dem Zusatz „Bonität nicht nachgewiesen“ erhalten. Die Botschaften akzeptieren eine solche Verpflichtungserklärung aber nur, wenn seitens der antragstellenden Person weitere Unterlagen vorlegt und zum Beispiel eigene finanzielle Mittel nachweisen kann.
  • Die Verfahrensgebühr in Höhe von 29 Euro wird auch dann erhoben, wenn die Prüfung nicht erfolgreich ist und Ihre Bonität nicht genügt.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.4 - Einreisen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832338
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Einreise, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger sowie deren Familienangehörigen:

Wenn Sie Ausländer aus dem Ausland zu Besuch einladen, oder als Familienangehörige dauerhaft nach Deutschland holen möchten, ist das Team Einreise und EU für Sie die richtige Kontaktperson. Dieses bearbeitet zudem die Anliegen von EU-Bürgern sowie deren Familien.
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