Widerspruch gegen Datenübermittlungen

Allgemeine Informationen

Das Recht auf Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten.

Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie verschiedene Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten. Der Widerspruch schließt die Datenweitergabe für diese Fälle aus.

Der Widerspruch kann bei der Anmeldung oder Ummeldung in einem Bürgeramt der Stadt Hannover oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Wenn Sie in Hannover gemeldet sind, können Sie den Widerspruch auch jederzeit online an den städtischen Fachbereich Öffentliche Ordnung senden.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen
  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Bearbeitungsdauer
  • :2 bis 12 Wochen
Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Anträge / Formulare

Antrag auf Widerspruch gegen Datenübermittlung

Hier können Sie den Text einer öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Thema herunterladen:

Melderechtliche Widersprüche

Was sollte ich noch wissen?

Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Ab dem 01.01.2026 entfällt mit Inkrafttreten der Änderungen des Soldatengesetzes das Widerspruchsrecht gegen eine Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Eine Beantragung ist dann nicht mehr möglich, da folglich auch die Rechtsgrundlage dieser Übermittlungssperre im Bundesmeldegesetz entfallen ist. Bereits bestehende Widersprüche dieser Art werden gelöscht.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Bemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-33301
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
Peiner Str. 9
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49147
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Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
Meldaustr. 25-27
30419 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-47599
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14:00 - 18:00 Uhr **
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
Lindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-43973
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Lister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Anne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
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Dienstag:     08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:     08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:     08:00 - 13:00 Uhr
                        14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Eingeschränkter Service im Bürgeramt Ricklingen ab 13. April
Das Bürgeramt wird ein eingeschränktes Serviceangebot zur Verfügung stellen- obwohl die eigentlichen Räume des Bürgeramts wegen einer Schadstoffbelastung zunächst geschlossen bleiben -, dass folgenden Service umfasst:
1.    Meldeangelegenheiten;
2.    Ausstellung und Beantragung von Ausweisdokumenten (die Abholung fertiger Dokumente muss zunächst weiterhin über das Bürgeramt Aegi erfolgen);
3.    Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister;
4.    Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen; 
5.    Verkauf von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln.
Dieses Angebot des Bürgeramts Ricklingen richtet sich in erster Linie an Personen mit körperlichen Mobilitätseinschränkungen. Bürgerinnen ohne solche Einschränkungen empfehlen wir weiterhin auf die anderen Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover auszuweichen.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Elmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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