Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Einrichtung einer Auskunftssperre

Allgemeine Informationen

Das Recht auf Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten.

Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie verschiedene Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe Ihrer Daten an Adressaten, die nach den gesetzlichen Regelungen solche Daten erhalten könnten. Der Widerspruch schließt die Datenweitergabe für diese Fälle aus.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag im Melderegister eingetragen. In dem Antrag müssen Tatsachen dargelegt und glaubhaft gemacht werden, weshalb durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Für die Glaubhaftmachung sind ggf. entsprechende Nachweise erforderlich.

Verfahrensablauf

Der Widerspruch kann bei der Anmeldung oder Ummeldung in einem Bürgeramt der Stadt Hannover oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde. Wenn Sie in Hannover gemeldet sind, können Sie den Widerspruch auch jederzeit online an den städtischen Fachbereich Öffentliche Ordnung senden.

Sofern die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre vorliegen, wird im Melderegister eine Auskunftssperre für zwei Jahre gespeichert, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Sie können die Auskunftssperre kurz vor Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie persönlich kommen, können Sie den Widerspruch gegen Datenübermittlung sofort einrichten lassen. Möchten Sie den Widerspruch gegen Datenübermittlung online stellen, senden wir Ihnen eine Bestätigung des Eingangs umgehend per E-Mail und über die Einrichtung im Melderegister anschließend per Post an Ihre hannoversche Meldeadresse.

Auskunftssperren haben in der Regel eine längere Bearbeitungszeit und werden daher grundsätzlich nach Prüfung/Klärung schriftlich beantwortet.

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Anträge / Formulare

Antrag auf Widerspruch gegen Datenübermittlung

Hier können Sie den Text einer öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Thema herunterladen:

Melderechtliche Widersprüche

Den Antrag für die Einrichtung einer Auskunftssperre reichen Sie bitte schriftlich mit entsprechenden Nachweisen an Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Einwohnerangelegenheiten, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover ein.

Was sollte ich noch wissen?

Der Widerspruch gilt nur für die Gemeinde, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Ab dem 01.11.2026 entfällt aufgrund einer rechtlichen Änderung das Widerspruchsrecht gegen eine Übermittlung an die Adressbuchverlage, da das Bundesmeldegesetz ab diesem Zeitpunkt eine solche Datenübermittlung nicht mehr vorsieht.


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32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

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Bemeroder Rathausplatz 1
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Peiner Str. 9
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Meldaustr. 25-27
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Lindener Marktplatz 1
30449 Hannover
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Telefax: +49 511 168-43973
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Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
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32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Lister Str. 10
30163 Hannover
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Telefax: +49 511 168-48202
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*Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Das Bürgeramt befindet sich im Podbi-Park in der 1. Etage.
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Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Anne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Eingeschränkter Service im Bürgeramt Ricklingen

Bitte beachten Sie: Die Abholung der Dokumente ist seit dem 1.6.26 wieder im Bürgeramt Ricklingen  möglich.

Das Bürgeramt wird ein eingeschränktes Serviceangebot zur Verfügung stellen- obwohl die eigentlichen Räume des Bürgeramts wegen einer Schadstoffbelastung zunächst geschlossen bleiben -, dass folgenden Service umfasst:
1.    Meldeangelegenheiten;
2.    Ausstellung und Beantragung von Ausweisdokumenten
3.    Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister;
4.    Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen; 
5.    Verkauf von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln.
Dieses Angebot des Bürgeramts Ricklingen richtet sich in erster Linie an Personen mit körperlichen Mobilitätseinschränkungen. Bürgerinnen ohne solche Einschränkungen empfehlen wir weiterhin auf die anderen Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover auszuweichen.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Elmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

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32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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