Gebrauchtfahrzeuge können nach einer Außerbetriebsetzung wieder angemeldet werden. Hierbei ist zu beachten, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder anmeldet. Bei der Anmeldung kann auch das Kennzeichen gewechselt werden.
Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs (gleicher Halter)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie benötigen für Ihr Anliegen einen Termin in der Zulassungsbehörde. Einen Termin können Sie online vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.
Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn dieser weiß/grün ist. Dieser alte Fahrzeugbrief muss verpflichtend ausgetauscht werden.
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb Nummer)
- Ausweisdokument
- SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte). Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.
| 32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover (Eingang C) E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
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| Anreise: Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) | |
