Wohngeld Erhöhungsantrag

Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 10 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.


zuklappenAnsprechpartner/in
50.3 - Wohngeld
01 - Oberbürgermeister/inDez. III - Dezernat III -Soziales und Integration-Hamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-2001
Telefax: +49 511 168-46364
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/wohn­geld

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30–13:00 Uhr
Dienstag: 08:30–15:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr
Donnerstag: 08:30–15:00 Uhr
Freitag: 08:30–13:00 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte nach Möglichkeit online zu. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Mail oder Post zu übermitteln.
Durch das hohe Aufkommen an Anfragen durch die Wohngeldreform bitten wir bei Anrufen um Geduld; die Hotline ist teilweise überlastet.
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