Wunschkennzeichen

Allgemeine Informationen

Es ist möglich, bei der Zulassung eines Fahrzeugs ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Die Zuteilung des Wunschkennzeichens erfolgt im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bereits im Vorfeld einer Zulassung online zu reservieren.

Verfahrensablauf

Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde aus. Sofern das Kennzeichen frei ist, kann das Kennzeichen reserviert werden und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.

Die Internetreservierung ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Die verbindliche Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zulassung. Bei Missbrauch der Wunschkennzeichenreservierung werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Reservierung gilt für maximal 28 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung automatisch wieder aufgehoben.


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32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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