Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung

Allgemeine Informationen

Ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • von außerhalb Deutschlands eingeführt wird oder
  • länger als sieben Jahre abgemeldet war oder
  • bei dem keine deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind,

soll eine Zulassung erhalten. 

Unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) kann bei der Zulassungsbehörde erfragt werden, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder noch ist. Bei der Polizei kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.

Sollte kein Verzollungsnachweis vorgelegt werden können, wird die für die Zulassung zuständige Stelle die für den Zoll zuständige Stelle über die Zulassung informieren.

Verfahrensablauf

Sie benötigen für Ihr Anliegen einen Termin in der Zulassungsbehörde. Einen Termin können Sie online vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausländische Zulassungsbescheinigungen / alte deutschen Papiere
  • Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung). Falls nicht vorhanden, dann eine Datenbestätigung der Herstellerfirma nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO.
  • Sofern die Erstzulassung des Fahrzeugs länger als 3 Jahre zurückliegt und danach keine Vollabnahme durchgeführt worden ist, ist eine deutsche Hauptuntersuchung oder eine ausländische Hauptuntersuchung nach der EU-Richtlinie 2009/40/EG oder 2014/45/EU nötig
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls (bei außereuropäischen Fahrzeugen)
  • ggf. noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

Hinweis: Wir ziehen die eine ausländische Zulassungsbescheinigung ein und bewahren sie mindestens 6 Monate auf.

Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte).  Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.


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32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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