Ein Gebrauchtfahrzeug, das
- von außerhalb Deutschlands eingeführt wird oder
- länger als sieben Jahre abgemeldet war oder
- bei dem keine deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind,
soll eine Zulassung erhalten.
Unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) kann bei der Zulassungsbehörde erfragt werden, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder noch ist. Bei der Polizei kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.
Sollte kein Verzollungsnachweis vorgelegt werden können, wird die für die Zulassung zuständige Stelle die für den Zoll zuständige Stelle über die Zulassung informieren.
