Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (Tag der ersten amtlichen Zulassung) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und bei dem Fahrzeug ein guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand vorhanden ist, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden.
Das rote 07er-Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Es ist zu beachten, dass bei einem 07er-Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig ist. Jede Verwendung des 07er-Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
