Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (Tag der ersten amtlichen Zulassung) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und bei dem Fahrzeug ein guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand vorhanden ist, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. 

Das rote 07er-Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Es ist zu beachten, dass bei einem 07er-Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig ist. Jede Verwendung des 07er-Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Verfahrensablauf

07er-Oldtimerkennzeichen können nur von dem Halter persönlich beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person für dieses Anliegen ist nicht möglich. Ebenso muss die haftende Person, auf die ein 07er-Kennzeichen ausgestellt wird, persönlich bei der Beantragung und Aushändigung anwesend sein.

Für ein 07er-Oldtimerkennzeichen benötigen Sie einen individuellen Termin, den Sie ausschließlich per Mail 32.13Rote_Kennzeichen@hannover-stadt.de vereinbaren können.

Nach dem Antrag auf ein 07er Kennzeichen wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird für die antragstellende Person ein persönliches Führungszeugnis gefordert. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Ist kein Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis z.B. Kaufvertrag vorgelegt werden.)
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Dauerkennzeichen)
  • aktueller Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital, sofern die HU nicht bei dem Oldtimergutachten durchgeführt wurde
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • Ausweisdokument
  • die bisherigen amtlichen Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.


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32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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