Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Allgemeine Informationen

Kurzzeitkennzeichen gelten max. 6 Tage und nur für Probe- und Überführungsfahrten im Inland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.

Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Der Ablaufzeitpunkt wird auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand und im Fahrzeugschein vermerkt. Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums nicht zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

Verfahrensablauf

Sie benötigen für Ihr Anliegen einen Termin in der Zulassungsbehörde. Einen Termin können Sie online vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I / Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis oder ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder in Kopie
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Ausweisdokument

Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte).  Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.


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32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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