Fahrzeugzulassung

DetailinformationenzuklappenAusgabe von Feinstaubplaketten
In Hannover wurde die Umweltzone aufgehoben – damit benötigen Fahrzeuge auf allen Straßen Hannovers keine grüne Plakette mehr. In anderen Städten und Landkreisen kann das anders sein. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Fahrtantritt bei den zuständigen Städten und Landkreisen Ihres Zielorts, ob Sie eine grüne Feinstaubplakette benötigen. Die Plaketten werden durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden und durch Betriebe, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV,...
DetailinformationenzuklappenErstzulassung eines Neufahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges; auch Tageszulassung)
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug, das bisher noch keine Zulassung hatte, erstmalig zulassen.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs mit Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs ohne Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Wohnsitzwechsel mit Zuzug in das Stadtgebiet Hannover stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten.
DetailinformationenzuklappenVerlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes / einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausgestellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung für 100km/h (Anhänger)
Die Erteilung einer Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen ist möglich für -Personenkraftwagen mit Anhänger -mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger -Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (Tag der ersten amtlichen Zulassung) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und bei dem Fahrzeug ein guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand vorhanden ist, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden.  Das rote 07er-Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt...
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