Migration und Integration

Informationen zur Lebenslage
Möchten Sie in Deutschland leben und arbeiten? Suchen Sie Informationen rund um Themen wie Asyl und Flüchtlingsschutz? Möchten Sie in Deutschland studieren? Hier sind Sie richtig. In diesem Bereich finden Menschen aus dem Ausland Beratungsangebote und Informationen.
DetailinformationenzuklappenAbgabe einer Verpflichtungserklärung
Wenn Sie einer Ausländerin oder einem Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat den (im Regelfall vorübergehenden) Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für ihren bzw. seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis aus sonstigen humanitären Gründen
Aus humanitären Gründen oder bei Unmöglichkeit der Ausreise kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Kindern von ausländischen Staatsangehörigen
Ehegatten und Kinder sonstiger Personen, die einen Aufenthaltstitel besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Deutschen
Wenn Sie mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verheiratet sind oder mit dieser in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie zum Führen dieser Ehe eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck
In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Eltern von als Flüchtling anerkannten Kindern
Wenn Sie Elternteil eines minderjährigen Kindes sind, das als Flüchtling anerkannt worden ist und eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Eltern von deutschen Kindern
Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit können die entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten unter den Voraussetzungen des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vorübergehenden Schutz und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Forscher
Wenn Sie ein Forschungsvorhaben an einer Forschungseinrichtung im Bundesgebiet durchführen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forscher oder für mobile Forscher beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Geduldete zum Zwecke der Ausbildung
Wenn Sie eine Duldung besitzen und eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgenommen haben, kommt für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Beendigung dieser Ausbildung in Betracht.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Personen mit einem EU-Daueraufenthaltsrecht
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben und nun nach Deutschland weiterwandern, um hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Personen mit zuerkanntem Abschiebungsverbot
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass bei Ihnen ein Abschiebungsverbot vorliegt, können Sie nach unanfechtbarem Abschluss des gesamten Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Selbständige und Freiberufler
Aufenthaltserlaubnis für Personen, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben (wollen). Diese kann für Unternehmensgründer oder Einzelunternehmer sowie Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen, erteilt werden. Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder...
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für Staatangehörige der Schweiz
Freizügigkeitsberechtigte Schweizer sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Das Aufenthaltsrecht kann durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bescheinigt werden.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte
Wenn Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiären Schutz zuerkannt hat, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis für türkische Staatangehörige nach dem ARB 1/80
Türkischen Staatsangehörigen, denen nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht, können eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG für nachhaltig integrierte Personen
Leben Sie schon länger in Deutschland, sind aber bisher nur im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht wegen guter Integration möglich.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht
Wenn Sie noch nicht die Erteilungsvoraussetzungen für nachhaltig integrierte Duldungsinhaber erfüllen, aber sich seit Oktober 2017 im Bundesgebiet aufhalten, kommt für Sie die Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht in Betracht. Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 30.12.2025.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis nach einem Härtefallersuchen
Wenn ein Härtefallersuchen von einer durch eine Landesregierung eingerichteten Härtefallkommission erfolgreich gewesen ist, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an Sprachkursen
Zur Teilnahme an einem Schüleraustausch oder für die Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, können Sie hier die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung
Zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder für eine schulische Berufsausbildung kann hier die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums und für studienvorbereitende Maßnahmen
Sie können zur Studienvorbereitung und zum Studium eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
Zur Fortsetzung eines Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden, beispielsweise nach erfolgreichem Abschluss von Studium oder Berufsausbildung.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zur Berufsanerkennung
Ihnen kann zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme einschließlich sich daran anschließender Prüfungen erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung oder zur Suche nach einem Ausbildungsplatz
Zum Zwecke der Studienbewerbung oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie eine 9 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltsgestattung
Wenn Sie erstmals einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, ist Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Sie erhalten anschließend von der Erstaufnahmeeinrichtung und im Falle einer bereits erfolgten Zuweisung in eine Kommune von der zuständigen Ausländerbehörde eine Bescheinigung über diese Aufenthaltsgestattung.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
Wenn Sie Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers sind, aber selbst nicht die Unionsbürgerschaft besitzen, können Sie die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragen.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, kommt für Sie nach einem Verlust dieser deutschen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltstitel in Betracht.
DetailinformationenzuklappenAufenthaltstitel nach Einreise über ein Aufnahmeprogramm
Wenn Sie über ein Aufnahmeprogramm in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, können Sie hier einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
DetailinformationenzuklappenAusbildungsduldung
Ausreisepflichtige Personen, die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsduldung bis zur Beendigung dieser Ausbildung erhalten. Werden sämtliche Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung erfüllt und wird zusätzlich sowohl der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert als auch ein Heimatpass besessen, dann kommt statt einer Ausbildungsduldung auch die...
DetailinformationenzuklappenBeschäftigungsduldung
Für Personen, die seit mindestens 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche ausüben und seitdem eine Duldung besitzen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Beschäftigungsduldung in Betracht.
DetailinformationenzuklappenBeschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, dürfen nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn diese Beschäftigung in der Aufenthaltsgestattung bzw. der Duldung ausdrücklich erlaubt worden ist. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums. Diese Beschäftigungserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt.
DetailinformationenzuklappenBlaue Karte EU für akademische Fachkräfte
Wenn Sie über einen Hochschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung oder einen Beruf im IT-Bereich verfügen, haben Sie die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Es ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich. Die Blaue Karte EU bietet zudem zahlreiche Vorteile im Vergleich zu einer regulären Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis wird...
DetailinformationenzuklappenChancenkarte
Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Sie kann sowohl vom Ausland als auch in besonderen Fällen aus dem Inland heraus beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenDaueraufenthaltsbescheinigung für Unionsbürger
Unionsbürger, die sich 5 Jahre durchgängig freizügigkeitsberechtigt Jahre in Deutschland aufgehalten haben, haben dadurch ein Daueraufenthaltsrecht erlangt. Dieses kann auf Antrag von der Ausländerbehörde bescheinigt werden.
DetailinformationenzuklappenDaueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
Wenn Sie Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers sind, aber selbst nicht die Unionsbürgerschaft besitzen, können Sie nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen.
DetailinformationenzuklappenDuldung für Ausreisepflichtige
Eine ausreisepflichtige Person ist zu dulden, wenn ihre Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
DetailinformationenzuklappenDuldung für unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete Minderjährige erhalten über das für sie zuständige Jugendamt eine Duldung. Zuständig für die Ausstellung der Duldung ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die jugendhilferechtliche Unterbringung erfolgt ist.
DetailinformationenzuklappenEigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft besitzen, kann nach einer Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Sie entstanden sein.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Grundsätzlich können die meisten Personen mit Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten. Nicht möglich ist dies bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
DetailinformationenzuklappenICT-Karte
Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer) ist ein befristeter Aufenthaltstitel und dient der Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, in Niederlassungen innerhalb der EU.
DetailinformationenzuklappenMobiler ICT-Karte
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers besitzen, können Sie für einen weiteren unternehmensinternen Transfer für mehr als 90 Tage eine „Mobiler ICT-Karte“ beantragen.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) erhalten
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU
Grundsätzlich können Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 oder 27 Monaten Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Als Familienangehöriger eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ( Niederlassungserlaubnis) beantragen.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Kinder ab dem 16. Lebensjahr (Niederlassungserlaubnis für in Deutschland seit mindestens 5 Jahren aufgewachsene Kinder)
Für Minderjährige ab 16 Jahren kommt die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach dem 5-jährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen in Betracht.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist
Grundsätzlich können Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist und die daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenRecht auf Wiederkehr nach einer Ausreise
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet durch eine Ausreise verloren haben, kann für Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Wiederkehr bestehen.
DetailinformationenzuklappenReiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass Ihres Herkunftslandes besitzen und es Ihnen nicht möglich ist, sich auf zumutbare Weise einen solchen zu beschaffen, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenReiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt worden sind, können Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
DetailinformationenzuklappenReiseausweis für Staatenlose
Wenn bei Ihnen festgestellt worden ist, dass Sie Staatenloser im Sinne des Staatenlosenübereinkommens sind, können Sie einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen
DetailinformationenzuklappenStaatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung). Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutsche/r muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen: -ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben...
DetailinformationenzuklappenÜbertrag eines noch länger gültigen oder unbefristeten Aufenthaltstitels
Wenn Ihnen ein neuer Heimatpass ausgestellt wurde oder Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben, kann Ihr noch länger gültiger oder unbefristeter Aufenthaltstitel übertragen werden. Es wird dann für diesen noch gültigen Aufenthaltstitel eine neue Karte (eAT) ausgestellt.
DetailinformationenzuklappenVerlängerung eines Touristenvisums oder eines Visums zur Krankenbehandlung
Die Verlängerung eines Touristenvisums (Schengen-Visums) oder eines Visums zur Krankenbehandlung ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder bei fehlender Reiseverbindung) möglich.
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