Mobilität und Fahrzeuge

Informationen zur Lebenslage
Ob mit einem eigenen Fahrzeug, dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Mobilität ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Wir bieten Ihnen Informationen rund um Fahrzeuge, Führerscheine, Straßenverkehr oder Förderungen für bestimmte Mobilitätsarten.
DetailinformationenzuklappenÄnderung der Halterdaten
Bei der Änderung von Halterdaten handelt es sich um Adress- und Namensänderungen. Es muss sich um den gleichen Halter handeln und das Fahrzeug muss bereits in Hannover zugelassen sein. Eine Änderung der Halterdaten ist unverzüglich vorzunehmen. Die Änderungsmeldung wird automatisch an das Hauptzollamt und die Versicherung weitergeleitet. Eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren kann auch in den Bürgerämtern der Stadt Hannover im Zuge einer Meldeangelegenheit bei Umzug durchgeführt...
DetailinformationenzuklappenAlten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Bitte beachten Sie: Nachstehende Informationen richten sich an Menschen mit Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein...
DetailinformationenzuklappenAusfuhr(Zoll-)kennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, um Fahrzeuge aus Deutschland in ein anderes Land zu überführen. Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt...
DetailinformationenzuklappenAusgabe von Feinstaubplaketten
In Hannover wurde die Umweltzone aufgehoben – damit benötigen Fahrzeuge auf allen Straßen Hannovers keine grüne Plakette mehr. In anderen Städten und Landkreisen kann das anders sein. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Fahrtantritt bei den zuständigen Die Plaketten werden durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden und durch Betriebe, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten) ausgegeben. Die Plaketten werden mit dem...
DetailinformationenzuklappenBewohnerparkausweis
Sie wohnen in einem Stadtbezirk, in dem besondere Parkzonen für Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet sind? Dann können Sie im Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen, der zum Parken in den gekennzeichneten Bewohnerparkzonen berechtigt. -Aktuelle Infos zur neuen Bewohner*innenparkzonen E und K in den Quartieren Lange Laube und Odeonviertel Hier erklären wir Ihnen, wie es online geht:
DetailinformationenzuklappenDigitaler Fahrzeugschein
Das Bundesverkehrsministerium bietet mit der iKfz-App die Möglichkeit, Ihren Fahrzeug-schein für Autos, Motorräder, Mopeds. Traktoren oder Campingfahrzeuge zu digitalisieren. Der digitale Fahrzeugschein wird bei Polizeikontrollen anerkannt.
DetailinformationenzuklappenEin Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
DetailinformationenzuklappenErstzulassung eines Neufahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges; auch Tageszulassung)
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug, das bisher noch keine Zulassung hatte, erstmalig zulassen.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Änderungen der Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 und 96
Schlüsselzahl 196 Mit der 14. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung werden für diejenigen, die die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, erleichterte Bedingungen für das Führen von Krafträdern der Klasse A 1 geschaffen. Diejenigen, die die nachfolgend genannten Voraussetzungen für den vereinfachten Zugang erfüllen, können ohne die für die Klasse A 1 vorgeschriebene Ausbildung und Ablegung einer theoretische und praktische Prüfung die Berechtigung zum Führen der Klasse A 1 erwerben. Die...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Änderungen im Führerschein
Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Ersatzführerschein
Wenn Ihr Führerschein -verloren gegangen bzw. abhandengekommen ist, -gestohlen wurde, -unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist bzw. andere Gründe vorliegen, benötigen Sie einen neuen Führerschein. Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Diesen Antrag können nur Personen stellen, die weder in Deutschland noch im Ausland eine Fahrerlaubnis besessen haben. Die Antragstellung sollte zeitgleich oder kurz nach Beginn der Fahrschulausbildung erfolgen.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Internationaler Führerschein
Bei Reisen in ein Land, welches nicht zur EU gehört, wird grundsätzlich ein Internationaler Führerschein benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines. Daher ist er nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung)
Führerscheine, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat rechtmäßig erworben wurden, z. B. in Australien oder den Vereinigten Staaten, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis
Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sollte dennoch die Umschreibung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis gewünscht sein, sind folgende Informationen zu beachten:
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
Führerscheine, die außerhalb der EU/des EWR rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert: - Klassen C1, C1E : -gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres -nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre - Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E : für fünf Jahre Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Erteilung - auf Probe
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Erteilung. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet. Mit der Probezeitregelung verfolgt die Gesetzgebung das Ziel, dem hohen Gefährdungsrisiko von Fahranfängerinnen und Fahranfängern entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres...
DetailinformationenzuklappenFahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Allgemeinverfügung
Um während des Transports gefährlicher Güter größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen. Als gefährliche Güter werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen und/ oder Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Natur oder wichtige Gemeingüter schädigen können. Für bestimmte gefährliche Güter ist eine...
DetailinformationenzuklappenFahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Einzelfahrwegsbestimmung
Um während des Transports gefährlicher Güter größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen. Als gefährliche Güter werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen und/ oder Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Natur oder wichtige Gemeingüter schädigen können. Für bestimmte gefährliche Güter ist eine...
DetailinformationenzuklappenFeinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette...
DetailinformationenzuklappenGültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
DetailinformationenzuklappenGurtanlege- und Helmpflicht – Befreiung
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.
DetailinformationenzuklappenKfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug, wenn Sie -beabsichtigen, das Fahrzeug zu verkaufen -das Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen wollen -das Fahrzeug verschrotten lassen Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf. Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen nach kurzer Frist...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug: Eintragung einer technischen Änderung
Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird bzw. ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
DetailinformationenzuklappenParken im Stadtgebiet
Alle Informationen zu den Themen Park & Ride sowie zu Parkplätzen, Parkhäuser, Tarifzonen und dem "Handyparken"  finden Sie über die angegebenen Links.
DetailinformationenzuklappenRadwege- und Freizeitkarte
Nach Auskunft des Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover hat Hannover verglichen mit anderen deutschen Großstädten ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz. Nahezu alle Hauptverkehrsstraßen verfügen über Radverkehrsanlagen, und eine Vielzahl von wichtigen Routen verläuft durch attraktive Grünbereiche. Zudem gibt es diverse "Insider-Routen", mit denen sich Hauptverkehrsstraßen umgehen lassen. Umfassende Informationen hierzu bietet die von der Stadt Hannover herausgegebene Radwege-...
DetailinformationenzuklappenSchwerbehinderten­parkausweis
Sie sind in Hannover gemeldet und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich bei den Bürgerämtern und der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie uns bitte die Nummer des Parkausweises mit.
DetailinformationenzuklappenUmkennzeichnung wegen Verlust/Diebstahl/Ersatz-KFZ-Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern müssen diese unverzüglich gesperrt werden und es ist die Zuteilung eines neuen Kennzeichens (Umkennzeichnung) notwendig. Wenn Ihnen ein Kennzeichen gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Im Anschluss kommen Sie zu uns in die Zulassungsbehörde.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs mit Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen.
DetailinformationenzuklappenUmschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs ohne Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Wohnsitzwechsel mit Zuzug in das Stadtgebiet Hannover stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten.
DetailinformationenzuklappenVerkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung. Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz...
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
Fahrerlaubnisse für die Lkw-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C und CE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE
Fahrerlaubnisse für die Bus-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenVerlust/Diebstahl des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust des Fahrzeugscheines wird von der Zulassungsbehörde sofort ein Ersatzdokument ausgestellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige.
DetailinformationenzuklappenWiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs (gleicher Halter)
Gebrauchtfahrzeuge können nach einer Außerbetriebsetzung wieder angemeldet werden. Hierbei ist zu beachten, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder anmeldet. Bei der Anmeldung kann auch das Kennzeichen gewechselt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
Ein Gebrauchtfahrzeug, das -von außerhalb Deutschlands eingeführt wird oder -länger als sieben Jahre abgemeldet war oder -bei dem keine deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, soll eine Zulassung erhalten.  Unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) kann bei der Zulassungsbehörde erfragt werden, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder noch ist. Bei der Polizei kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Sollte kein...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung für 100km/h (Anhänger)
Die Erteilung einer Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen ist möglich für -Personenkraftwagen mit Anhänger -mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger -Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (Tag der ersten amtlichen Zulassung) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und bei dem Fahrzeug ein guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand vorhanden ist, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden.  Das rote 07er-Oldtimerkennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt...
DetailinformationenzuklappenZuteilung Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen gelten max. 6 Tage und nur für Probe- und Überführungsfahrten im Inland. Sie dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei...
DetailinformationenzuklappenZuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungs-bestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.
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