Nach der Geburt

DetailinformationenzuklappenNachträgliche Geburtsbeurkundung
Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet. Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung für das Kind
Nachnamenserklärungen für ein Kind können in den folgenden Fällen erfolgen: -Das Kind soll auch den Ehenamen der Eltern führen (Anschlusserklärung). Beschreibung: Die Kindeseltern haben nach der Geburt des Kindes einen Ehenamen bestimmt oder dieser wurde geändert. -Das Kind soll den Namen des anderen, nicht sorgeberechtigten Elternteils oder einen aus beiden Namen gebildeten Doppelnamen erhalten (Namenserteilung). Beschreibung: Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet. Das Kind...
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung in/nach der Ehe
Bitte beachten Sie: Die Regelung zum Ehedoppelnamen tritt am 01.05.2025 in Kraft. Entsprechende Erklärungen sind erst ab diesem Datum möglich. Die Namensführung in der Ehe unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes dem Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. Das heißt, dass deutsches Namensrecht gilt, wenn der Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und dass bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land das dortige Namensrecht Anwendung...
DetailinformationenzuklappenNamensführung von Neugeborenen
Bitte beachten Sie: Diese Regelung treten am 01.05.2025 in Kraft. Entsprechende Erklärungen sind erst ab diesem Datum möglich. Die Namensführung einer Person unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes dem Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes, bei Neugeborenen wird hier auf die Eltern Bezug genommen. Das heißt, dass deutsches Namensrecht gilt, wenn die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und dass bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung (ohne Sorgerechtserklärung)
Nach deutschem Recht ist grds. der Ehemann der Kindesmutter Vater des Kindes. Ist die Mutter nicht verheiratet, kann sich die Vaterschaft durch entsprechende Anerkennung ergeben. In besonderen Fällen gibt es auch während einer bestehenden Ehe die Möglichkeit für eine anderweitige Vaterschaftsanerkennung. Durch eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft wird ausschließlich die väterliche Abstammung vermittelt, das Sorgerecht für das Kind (im Regelfall bei der Mutter) wird dadurch nicht...
DetailinformationenzuklappenVorname Änderung
Das Namensrecht ist im Prinzip abschließend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt; einzelne Konstellationen sind spezialgesetzlich ausgestaltet. Das Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz ist demgegenüber nachrangig und kommt also erst zum Tragen, wenn diese Regelungen keine befriedigende Lösung ermöglichen. Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt: -Leistung Namensführung...
DetailinformationenzuklappenVornamensortiererklärung
Eine Person, die nach deutschem Recht mehrere Vornamen führt, kann deren Reihenfolge durch Erklärung neu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf. Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine...
zurück