Personalausweis

DetailinformationenzuklappenAusweisdokumente: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter*innen
Soll für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren ein vorläufiger Personalausweis oder ein Personalausweis beantragt werden, ist eine Einverständniserklärung der (aller) gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass beantragt werden soll. Die Einverständniserklärung (siehe unter Anträge & Formulare) kann formlos schriftlich erfolgen. Ein(e) gesetzliche(r) Vertreter(in) sollte den/die...
DetailinformationenzuklappenAusweisdokumente: Statusabfrage
Den Bearbeitungsstatus schnell und einfach übers Internet abfragen. Eine Terminvereinbarung zur Dokumentenabholung in den Bürgerämtern ist nicht möglich. Sie erhalten Ihr bestelltes Dokument ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten in dem Bürgeramt, in dem Sie es auch beantragt haben. Damit Sie nicht erfolglos zu uns kommen, prüfen Sie bitte stets zuvor den Status Ihres bestellten Dokuments. Sofern Sie Ihr Dokument im ehemaligen Bürgeramt Ihmeplatz beantragt haben, können Sie im...
DetailinformationenzuklappeneID-Karte für EU-/EWR-Bürger*innen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet, sind in Hannover mit Hauptwohnung gemeldet und benötigen eine eID-Karte zur Nutzung von Online-Angeboten.
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung für Volljährige
Nachnamenserklärungen für eine volljährige Person können in den folgenden Fällen erfolgen: -Sie möchten auch den Ehenamen Ihrer Eltern führen (Anschlusserklärung). Beschreibung: Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt einen Ehenamen bestimmt oder dieser wurde geändert. -Sie möchten den Ehenamen führen, den eines Ihrer Elternteile mit einem*r anderen Partner*in bestimmt hat (Einbenennung). Beschreibung: Dieses Elternteil ist (neu) verheiratet mit einem*r Partner*in, der*die nicht Ihr*e Vater oder...
DetailinformationenzuklappenVorname Änderung
Das Namensrecht ist im Prinzip abschließend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt; einzelne Konstellationen sind spezialgesetzlich ausgestaltet. Das Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz ist demgegenüber nachrangig und kommt also erst zum Tragen, wenn diese Regelungen keine befriedigende Lösung ermöglichen. Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt: -Leistung Namensführung...
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