Rund um das Kennzeichen

Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs mit Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen.

Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs ohne Halterwechsel
Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Wohnsitzwechsel mit Zuzug in das Stadtgebiet Hannover stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
-Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
-Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge...

Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

Zuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.