Sozialleistungen
Informationen zur Lebenslage
Wer bekommt Sozialleistungen? Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe und wie
beantrage ich sie? Sozialleistungen beinhalten sämtliche Geld-, Dienst- und
Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und
Erleichterung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen
Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten unter den Voraussetzungen des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vorübergehenden Schutz und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

Beratung und Hilfe für Obdachlose
Beratung und Hilfe für Obdachlose richtet sich an alle, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig eine neue Wohnung oder eine vorübergehende Unterkunft zu beschaffen.
Für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten Straßensozialarbeiter*innen, die obdachlose Menschen „vor Ort“ auf der Straße aufsuchen, sie beraten und im Bedarfsfall auch zu sozialen Einrichtungen, Ämtern, Behörden oder Ärzten begleiten.
Mit der Straßensozialarbeit wird das Ziel verfolgt, obdachlose Menschen mit Hilfe der...

Bestattungskosten Übernahme
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
-die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
-die Kinder,
-die Enkelkinder,
-die Eltern,
-die Großeltern
-und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu...

Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und eine geschützte Unterkunft. Dort finden sich direkt oder in Kooperation mit den Frauenhäusern Psychologinnen, Rechtsanwältinnen und Sozialarbeiterinnen zur Unterstützung.
Frauenhäuser in Hannover
Autonomes Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V.
Tel: 0511/66 44 77
www.frauenhaus-hannover.org
info@frauenhaus-hannover.org
Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt in der Region Hannover
Tel:...

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die
-vorübergehend nicht erwerbsfähig sind,
-die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und
-die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben;
oder...

Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen
-Alter und...

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen...

Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen. Grundsätzlich ist daher jeder verpflichtet, sich gegen dieses Risiko bei einer sozialen oder privaten Pflegekasse zu versichern.
Nach derzeitiger Rechtslage liegt Pflegebedürftigkeit bei Personen vor, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind...

Wohnberechtigungsschein "B-Schein"
Ein "B-Schein" dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen.
Nicht alle geförderten Wohnungen werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten.
Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer oder für...

Wohngeld Änderungsmitteilung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
-wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
-wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
-wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
-wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
-beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch...

Wohngeld Erhöhungsantrag
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
-Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
-Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
-Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Wohngeld Erstantrag
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt.

Wohngeld Folgeantrag
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.