Online-Antrag auf Einbürgerung
Ablauf Ihres Antragsverfahrens (am Seitenende finden Sie den Online-Antrag):
1. Wer kann den Online-Antrag zur Einbürgerung nutzen?
Der Online-Antrag richtet sich an Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Einbürgerung nach §§ 10, 8 oder 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beantragen möchten.
2. Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
- Ausweisdokument (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel mit eID-Funktion)
- Für die Authentifizierung kann die Online-Ausweisfunktion erforderlich sein
- Bezahlfunktion (z. B. Kreditkarte, PayPal)
3. Welche Unterlagen werden für den Online-Antrag benötigt?
Welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie vorab über unseren Online-Check prüfen.
4. Wie läuft das Verfahren ab?
- Sie erhalten eine Empfangsbestätigung
- Die Bearbeitung kann einen längeren Zeitraum (Monate) in Anspruch nehmen
- Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen zum Status ihres Antrages ab
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Einladung (an Ihre E-Mail- oder hilfsweise an Ihre Postadresse) zu einem persönlichen Gespräch:
- Dieser Termin findet bei uns vor Ort statt, hierzu ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen
- Bitte bringen Sie Ihre Originalunterlagen mit (z. B. Ausweis, Nachweise, Urkunden)
- Bei diesem Termin können Sie fehlende Unterlagen nachreichen
5. Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Dauer hängt von der Auslastung der Behörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und ggf. Rückfragen ab. Durchschnittlich kann die Bearbeitungszeit derzeit mindestens 12 Monate betragen. Dies hängt unter anderem davon ab, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde und wenig bis keine Unterlagen nachgefordert werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Online-Check im Vorfeld durchzuführen und alle dort geforderten Unterlagen hochzuladen.
6. Wie funktioniert die Miteinbürgerung von Ehepartnern oder Kindern?
- Wenn Sie möchten, dass z. B. Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr Kind gemeinsam mit Ihnen eingebürgert wird, handelt es sich um eine Miteinbürgerung.
- Jede Person über 16 Jahren muss einen eigenen Online-Antrag selbst ausfüllen und mit einer eigenen E-Mail-Adresse und Identifikation absenden.
- Im Antrag muss dann unter dem Punkt „Handelt es sich bei diesem Antrag um eine Miteinbürgerung?“ → „Ja“ ausgewählt und die Daten der Hauptantragstellerin oder des Hauptantragstellers eingetragen werden.
- Nur so kann die Behörde die Anträge korrekt zuordnen und gemeinsam bearbeiten.
