Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen oder von Besitzern eines Aufenthaltstitels
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige sind unterschiedlich und hängen davon ab, zu welcher Personengruppe die Person gehört, zu der der Familiennachzug erfolgen soll bzw. bereits erfolgt ist.
| Aufenthaltserlaubnis für Eltern von deutschen Kindern |
| Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten und Kinder von anerkannten Flüchtlingen |
| Für Ehegatten und Kinder von anerkannten Flüchtlingen kann hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. |
| Aufenthaltserlaubnis für Kinder von Deutschen |
| Für den Fall, dass Kinder deutscher Eltern nicht auch selbst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. |