Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU
Die Grundlage für einen Aufenthalt im Bundesgebiet ist die Aufenthaltserlaubnis bzw. bei bestimmten Fachkräften die Blaue Karte EU. Die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU sind befristete Aufenthaltstitel, die bei unverändertem Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen verlängert werden können.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, zu welcher Personengruppe die antragstellende Person gehört.