Niederlassungserlaubnis (Unbefristeter Aufenthaltstitel)
Nach einem mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels in Betracht. Dieser unbefristete Aufenthaltstitel heißt Niederlassungserlaubnis.
Vorrausetzungen für die Niederlassungserlaubnis
Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, zu welcher Personengruppe die antragstellende Person gehört. Grundsätzlich wird für eine Niederlassungserlaubnis der seit 5 Jahren bestehende Besitz einer Aufenthaltserlaubnis benötigt. Bei einigen Personengruppen genügt auch ein kürzerer Besitz der Aufenthaltserlaubnis.
Beantragung, Bearbeitung und Prüfung der Niederlassungserlaubnis
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, stellen Sie bitte fest, zu welcher Personengruppe Sie gehören und klicken anschließend auf die entsprechende Schaltfläche. Den gebührenpflichtigen Antrag können Sie online einreichen und die für die Prüfung benötigten Unterlagen direkt hochladen.
Die Bearbeitung des Antrags wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten darum, bis dahin von Nachfragen abzusehen. Nach dem Abschluss der Prüfung werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
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Voraussetzung: |
Besondere Personengruppen
Wenn Sie zu keiner dieser besonderen Personengruppen gehören, stellen Sie den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bitte über das folgende Formular:
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Niederlassungserlaubnis nach fünfjährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis |
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Voraussetzung: |
Auswanderung zur Arbeitsaufnahme
Für den Fall, dass Sie die Auswanderung zur Arbeitsaufnahme in einen anderen Staat der Europäischen Union beabsichtigen, kann auf Antrag auch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geprüft werden:
| Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU |
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Voraussetzung: |