Der*Die Halter*in kann die iKFz-Dienstleistungen nutzen, wenn folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Angebot gilt für:
- natürliche Personen (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein)
- und/oder juristische Personen (ein Unternehmenskonto muss vorhanden sein)
- Das nötige Kartenlesegerät kann durch ein modernes Smartphone (mit NFC-Technik) ersetzt werden. Näheres erfahren Sie hier.
- Der*Die Halter*in muss Inhaber*in eines Girokontos sein, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann.
- Bezahlen der Gebühr mittels ePayment-System: Es sind verschiedene Bezahlsysteme angebunden, z. B. Paypal und Kreditkartenzahlung.
- Es dürfen weder Steuer- noch Gebührenrückstände bestehen.
Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers für einen Tag (Tageszulassung)
Hinweis: Das Fahrzeug wird mit dem Ablauf des Tages der Zulassung automatisiert wieder außer Betrieb gesetzt. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist (inkl. der freigelegten intakten Sicherheitscodes auf den Plaketten)
Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
- Amtliche Kennzeichenschilder (inkl. der freigelegten intakten Sicherheitscodes auf den Plaketten)