Wohngeld Übersichtsseite
Sinn und Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, ohne dazu weitergehende soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
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Organisationseinheiten
| 50.3 - Wohngeld | |
| Hamburger Allee 25 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-2001 Telefax: +49 511 168-46364 E-Mail: wohngeld@hannover-stadt.deHomepage: https://hannover.gov.de/wohngeld | Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:30–13:00 Uhr Dienstag: 08:30–15:00 Uhr Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr Donnerstag: 08:30–15:00 Uhr Freitag: 08:30–13:00 Uhr Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. |